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CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (129 Worte)

Neue Regelungen ab 1. Januar 2016

Hier einige Neuerungen 2016.

Alle Bürger sollen ab 2016 jährlich um 1,5 Milliarden Euro entlastet werden. Als Neuerungen kommen hinzu mehr Kindergeld, ein höherer Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und mehr Kinderzuschlag für Geringverdiener.

Zum 01.01.2016 wird der Einkommenssteuertarif um 1,48 Prozent "nach rechts" verschoben. Das soll "heimliche Steuererhöhungen" im Zuge der Kalten Progression vermeiden.

Steuer-Identifikationsnummer: Wer Kindergeld beantragen möchte, muss seiner Familienkasse seine Steuer-Identifikationsnummer und die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes mitteilen.

Elektroautos, welche ab 01.01.2016 zugelassen werden, sind nur noch fünf Jahre von der Steuer befreit und nicht (bislang zehn Jahre). Für Erstzulassungen zwischen dem 18.05.2011 und dem 31.12.2015 gelten weiterhin die 10 Jahre.

Zum 01.01.2016 werden die Grenzen für Buchführungspflichten im Handelsgesetzbuch (HGB) und in der Abgabenordnung (AO) angehoben. Dadurch wird erreicht, dass eine größere Zahl von kleinen Unternehmen von der Buchführungspflicht befreit werden.

Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

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