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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (98 Worte)

Mindestlohn: Dokumentationspflichten gelockert

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die umstrittene Dokumentationspflicht beim Mindestlohn gelockert.

Mit der verabschiedeten Dokumentationspflichtenverordnung über den Mindestlohn vom 29.07. 2015 wird die Einkommensschwelle von 2.958 € dahingehend ergänzt, dass die Aufzeichnungspflicht nach dem Mindestlohngesetz bereits dann entfällt, wenn das verstetigte regelmäßige Monatsentgelt mehr als 2.000 € brutto beträgt und dieses Monatsentgelt jeweils für die letzten tatsächlich abgerechneten zwölf Monate nachweislich gezahlt wurde.

Zudem sind bei der Beschäftigung von engen Familienangehörigen (Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Eltern des Arbeitgebers) die Aufzeichnungspflichten nicht mehr anzuwenden.

Die Verordnung ist am 01.08. 2015 in Kraft getreten.

Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

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Mittwoch, 01. Mai 2024

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