CPM Steuerberater News
Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
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Kindergeld zwischen Schulabschluss Wehrdienst
Kindergeld zwischen Schulabschluss und freiwilligem Wehrdienst
Wehrdienst - das Finanzgericht Schleswig-Holstein hat in einem Urteil vom 20.01.2015 (2 K 39/14) entschieden, dass als Übergangszeit gemäß § 32 Abs. 4 Nr. 2 b EStG auch die Zeit zwischen dem Schulabschluss und dem Beginn des freiwilligen Wehrdienstes gilt.
Damit steht dem Kind bis zum Beginn des freiwilligen Wehrdienstes Kindergeld zu.
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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