CPM Steuerberater News
Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
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Verpflegungsmehraufwand - neues Reisekostenrecht
Durch die Neuregelungen des Reisekostenrechts ab 01.01.2014 haben sich auch die Vorschriften zu den abziehbaren Verpflegungsmehraufwendungen geändert.
Weiterhin gilt die Begrenzung der Abziehbarkeit der Verpflegungsmehraufwendungen auf die ersten 3 Monate einer Dienstreise. Die Höhe der abziehbaren Aufwendungen ist auf die Pauschalen begrenzt (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 5 EStG). Die real angefallenen Verpflegungsaufwendungen sind weiterhin nicht abziehbar.
Hinsichtlich der Pauschalen gelten nunmehr folgende Werte:- Für volle Abwesenheitstage (Abwesenheit 24 Stunden am Tag) sind 24 € ansetzbar.
- ab 8 Stunden Abwesenheit am Tag sind 12 € ansetzbar.
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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