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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (111 Worte)

Fehler beim Finanzamt- Schweigen erlaubt

[caption id="" align="alignleft" width="240"] ©Thorben Wengert/ www.pixelio.de


Der Bundesfinanzhof stellt mit seinem Urteil klar (BFH, 04.12.2012, VIII R 50/10): Es liegt keine Steuerhinterziehung vor, wenn eine fehlerfreie Steuererklärung abgegeben wurde, aber durch einen Fehler seitens des Finanzamtes zuviele Steuern zurückgezahlt wurden beziehungsweise zu wenig Steuern eingefordert wurden.

Der Steuerpflichtige ist nicht verpflichtet, auf den seitens des Finanzamtes vorliegenden Fehler hinzuweisen. Vorraussetzung ist aber wie oben schon erwähnt eine fehlerfreie Steuererklärung.

Sollten das Finanzamt auf den eigenen Fehler aufmerksam werden und den zu viel erstatteten Betrag zurückfordern, dann rät es sich den Bescheid noch einmal genau prüfen zu lassen.

Sprechen Sie mich hierzu gerne an.

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

 
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Montag, 29. April 2024

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