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CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (74 Worte)

Aufbewahrungsfristen ab 2013

Nach derzeit (noch) geltendem Recht müssen Handelsbücher, Inventare, Bilanzen und sämtliche Buchungsbelege 10 Jahre aufbewahrt werden. Nach dem Gesetzentwurf zum Jahressteuergesetz 2013 soll künftig für Dokumente, die bisher 10 Jahre aufzubewahren waren, eine kürzere Frist von 8 Jahren gelten. Unverändert nach altem und neuem Recht sind Handels- oder Geschäftsbriefe sowie Aufzeichnungen und Unterlagen über Einnahmen und Werbungskosten, die Überschusseinkünfte von mehr als 500.000 € betreffen, 6 Jahre aufzubewahren.

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

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Sonntag, 28. April 2024

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