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Basel III
Was bedeutet Basel III?
Die neuen Vorschriften, die ab 01.01.2013 gelten, beinhalten 3 Säulen:
1. Säule: Höhe der Eigenkapitalausstattung. Ziel ist es, die Banken zu einer höheren Kernkapitalquote zu bewegen. Die Forderung der EU beinhaltet eine Erhöhung der harten Kernkapitalquote in Höhe von derzeit 2% auf 4% bis 2015. Die Kernkapitalquote beinhaltet das wahre Kapital wie das Stamm- bzw. Gesellschaftskapital, Rücklagen und einbehaltene Gewinne und andere dauerhaft zur Verfügung stehenden Finanzmittel mit Haftungscharakter. Diese Liquiditätskennzahlen unterliegen einer ständigen Kontrolle zur Vermeidung von PÜberschuldung oder Zahlungsunfähigkeit.
2. Säule: Risikomanagementsystem. Herunter fallen alle Kontrollsysteme zur Überprüfung der Qualifikation des Vorstandes. Hierbei soll sichergestellt werden, dass das Management in der Lage ist, die Markerfordernisse zu bewältigen und das Unternehmen vor den Kapitalmarktrisiken zu schützen. Hinsichtlich der Verschuldungsobergrenze gilt bis 2018 die Grenze des 33,3-fachen des Kernkapitals. Der Verschuldungsgrad muss ab 2015 veröffentlicht werden.
3. Säule: Berichterstattungspflichten. Hierunter fallen die Pflichten der Berichterstattung an die entsprechenden Aufsichtsbehörden, z.B. BaFin, aber auch die zu veröffentlichen Angaben. Hier soll eine Anbindung an die Berichtspflichten aus der Rechnungslegung erreicht werden (an IFRS).
(Beschluss des Bundeskabinets vom 22.08.2012 zur Umsetzung von Basel III)
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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