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Umsatzsteuer-Voranmeldung: Was ist bei der Abgabe im Kalendervierteljahr zu beachten?
Bei Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung gilt für Unternehmer, für die der geltende Voranmeldezeitraum das Kalendervierteljahr ist, folgendes:
Die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist binnen 10 Tagen nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums abzugeben (§ 18 Abs. 1 UStG). Falls dem Unternehmer eine Dauerfrisatverlängerung gewährt worden ist, verlängert sich diese Abgabefrist um einen Monat.
Voranmeldezeitraum ist für Unternehmer mit einer Vorjahresumsatzsteuerschuld von mehr als € 7.500,- der Kalendermonat, für die übrigen Unternehmer das Kalendervierteljahr.
Gleichzeitig mit der Abgabe der Anmeldung ist die errechnete Umsatzsteuer als Vorauszahlung an die Finanzkassen zu entrichten. Die rechtzeitige Entrichtung der Umsatzsteuer-Vorauszahlung entbindet nicht von der fristgerechten Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung.
Bei nicht rechtzeitigem Eingang oder Nichtabgabe der Voranmeldung kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag von bis zu 10% der vorauszuzahlenden Umsatzsteuer auferlegen (§ 152 AO). Die Höhe des Verspätungszuschlags bemisst sich unter anderem nach der Dauer der Fristüberschreitung.
Unternehmer sind verpflichtet, Umsatzsteuer-Voranmeldungen elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln (§ 18 Abs.1 UStG). Dazu kann das ElsterFormular oder aber jedes andere Software-Produkt verwendet werden, in das die ELSTER-Software integriert ist (vgl. www.elster.de).
Nur zur Vermeidung unbilliger Härten kann das Finanzamt in Ausnahmefällen auf Antrag die Abgabe von der Umsatzsteuer-Voranmeldung in Papierform zulassen.
Haben Sie hierzu Fragen, rufen Sie mich gern an.
cpm - Steuerberater Claas Peter Müller, Hamburg
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Kommentare
Gäste - Umsatzsteuervorauszahlung als wiederkehrende Ausgabe - Steuerberater Müller HamburgSteuerberater Müller Hamburg
(webseite) am Montag, 25. Februar 2019 21:05
[…] die Richter dar, dass eine Umsatzsteuervorauszahlung, die innerhalb von zehn Tagen nach Ablauf des Kalenderjahres gezahlt wird, auch dann im Jahr ihrer wirtschaftlichen Zugehörigkeit abziehbar sei, wenn der 10. […]