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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (204 Worte)

Umsatzsteuer-Voranmeldung: Was ist bei der Abgabe im Kalendervierteljahr zu beachten?

Bei Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung gilt für Unternehmer, für die der geltende Voranmeldezeitraum das Kalendervierteljahr ist, folgendes:

Die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist binnen 10 Tagen nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums abzugeben (§ 18 Abs. 1 UStG). Falls dem Unternehmer eine Dauerfrisatverlängerung gewährt worden ist, verlängert sich diese Abgabefrist um einen Monat.

Voranmeldezeitraum ist für Unternehmer mit einer Vorjahresumsatzsteuerschuld von mehr als € 7.500,- der Kalendermonat, für die übrigen Unternehmer das Kalendervierteljahr.

Gleichzeitig mit der Abgabe der Anmeldung ist die errechnete Umsatzsteuer als Vorauszahlung an die Finanzkassen zu entrichten. Die rechtzeitige Entrichtung der Umsatzsteuer-Vorauszahlung entbindet nicht von der fristgerechten Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung.

Bei nicht rechtzeitigem Eingang oder Nichtabgabe der Voranmeldung kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag von bis zu 10% der vorauszuzahlenden Umsatzsteuer auferlegen (§ 152 AO). Die Höhe des Verspätungszuschlags bemisst sich unter anderem nach der Dauer der Fristüberschreitung.

Unternehmer sind verpflichtet, Umsatzsteuer-Voranmeldungen elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln (§ 18 Abs.1 UStG). Dazu kann das ElsterFormular oder aber jedes andere Software-Produkt verwendet werden, in das die ELSTER-Software integriert ist (vgl. www.elster.de).

Nur zur Vermeidung unbilliger Härten kann das Finanzamt in Ausnahmefällen auf Antrag die Abgabe von der Umsatzsteuer-Voranmeldung in Papierform zulassen.

Haben Sie hierzu Fragen, rufen Sie mich gern an.

cpm - Steuerberater Claas Peter Müller, Hamburg

 

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[…] die Richter dar, dass eine Umsatzsteuervorauszahlung, die innerhalb von zehn Tagen nach Ablauf des Kalenderjahres gezahlt wird, auch dann im Jahr ihrer wirtschaftlichen Zugehörigkeit abziehbar sei, wenn der 10. […]

[…] die Richter dar, dass eine Umsatzsteuervorauszahlung, die innerhalb von zehn Tagen nach Ablauf des Kalenderjahres gezahlt wird, auch dann im Jahr ihrer wirtschaftlichen Zugehörigkeit abziehbar sei, wenn der 10. […]
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Montag, 13. Mai 2024

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