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CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (99 Worte)

alt: 400 € Job! neu: 450 € Job!

Ab dem 01.01.2013 dürfen Minijobber anstatt der bisherigen 400 Euro nun 450 Euro pro Monat verdienen. Die Grenze der Gleitzone für versicherungspflichtige Anstellungsverhältnisse wird dann auf 850 Euro angehoben.

Eine wichtige Änderung zur Rentenversicherung: Die Minijobber werden automatisch Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung sein – mit dem entsprechenden Beitragssatz. Man kann dem jedoch ausdrücklich widersprechen.

Bisher mussten die Arbeitgeber der Minijobber pauschal 15 % Beitrag an die Rentenversicherung zahlen. Der Minijobber hatte die Möglichkeit aufzustocken und den Differenzbetrag zum normalen Rentenversicherungsbeitrag selbst zu zahlen.

Wenn Sie weitere Detailfragen haben, sprechen Sie mich an.

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

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Montag, 29. April 2024

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