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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (146 Worte)

Rentner im Ausland und ihre Besteuerung

Wenn ich Rentner bin, dann ziehe ich in ein warmes Land. Dort geniesse ich das Leben und lasse mir auch dorthin meine Rente zahlen. Da habe ich dann wenigstens keine Steuerabzüge." Schöne Vorstellung, jedoch leider nicht ganz richtig.

Denn: „Auch Rentner, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt haben und aus Deutschland eine Rente beziehen, können sich der Besteuerung nicht mehr entziehen. Hierzu wurde eigens ein Finanzamt in Neubrandenburg eingerichtet, das bundesweit dafür zuständig ist, Rentner zu ermitteln, die ihren Wohnsitz in Länder verlegt haben, mit denen ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) besteht und in denen der deutsche Fiskus das Besteuerungsrecht für aus Deutschland gezahlte Renten hat. Den Betroffenen kann nur geraten werden, sich zu informieren, ob und inwieweit eine Steuerpflicht für sie besteht und ggf. eine Steuererklärung abzugeben.“, so Erich Nöll, Geschäftsführer des Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BDL).

Ich helfe Ihnen gern.

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

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Samstag, 27. April 2024

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