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CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (106 Worte)

Keine Veränderung bei Umsatzsteuer von Popcorn & Co.

Gute Nachricht für alle Kino-Fans: Popcorn & Co. wird nicht einer "Mini-Mehrwertsteuerreform" unterlegt, wie die "Bild"-Zeitung noch vor ein paar Tagen berichtete. Der Ministeriumssprecher wies den Bericht zurück und sagte, dass bereits der ermäßigte Steuersatz gelte. Somit werde es "keinerlei Veränderung bei der Versteuerung von Popcorn, Chips und Nachos" geben.

Auch Imbissstandbesitzer können seit letztem Jahr ihre Speisen zum ermäßigten Steuersatz abrechnen. Dies jedoch nur, wenn die Kunden die Currywurst an der Theke oder am Stehtisch konsumieren. Werden Sitzmöglichkeiten angeboten, muss zum vollen Steuersatz von 19% abgerechnet werden. Auch hier soll es laut Ministeriumssprecher zu keiner Erhöhung des Steuersatzes kommen.

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

 
 
 

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Freitag, 29. März 2024

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