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CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (157 Worte)

notwendige Angaben einer Rechnung/Gutschrift Teil 1

Die folgende Punkte gelten für Ausgangsumsätze und zum Vorsteuerabzug berechtigende Eingangsumsätze. Kleinbetragsrechnungen/-Gutschriften als auch die Sonderregelung für Kleinunternehmer werden in Teil 2 und Teil 3 berücksichtigt. Es lohnt sich also weiterzulesen.

1. vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers (z.B. Firma X) und des Leistungempfängers (z.B. Herr M.)

2. Steuernummer oder Ust.-ID-Nummer (für Warenverkehr in der EU erforderlich)

3. Rechnungsdatum

4. fortlaufende und nur einmal vergebene Rechnungsnummer

5. Menge und Art der gelieferten Gegenstände/ Art der sonstigen Leistung

6. Lieferdatum

7. aufgeschlüsselte Entgeltregelungen (nach Steuersätzen bzw. Steuerbefreiungen einzeln aufführen)

8. den anzuwendenden Steuersatz (z.B. 19%); falls steuerbefreite Leistung genügt kurzer Hinweis auf der Rechnung

Alle 8 Punkte gelten auch für Barverkaufsrechnungen und Quittungen über Beträge von mehr als 150 Euro (Brutto).

Welche Angaben Sie machen müssen bzw. welche Unterlagen aufzubewahren und gegebenenfalls der Finanzbehörde vorzulegen sind, um eine Steuerbefreiung in Anspruch nehmen zu können, erläutere ich gern in einem persönlichen Gespräch.

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

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Sonntag, 05. Mai 2024

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