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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (106 Worte)

Zinsen sind voll absetzbar

Darlehenszinsen für Investitionen sind Betriebsausgaben und senken die Steuerlast. Doch was passiert, wenn der Unternehmer den Kredit über sein Kontokorrentkonto laufen lässt, von dem er auch privat Geld entnimmt? Für diese Mischung, die in Personenfirmen oft vorkommen kann, verwenden die Finanzämter eine einfache Regel: Investiert der Unternehmer innerhalb von 30 Tagen nach Zufluss des Kredits auf das Kontokorrentkonto, kann er die Zinsen ohne weiteres absetzen. Investiert er später, muss der Betrieb die betrieblichen und privaten Zinsen getrennt nachweisen. Der Bundesfinanzhof hat diese Regel jetzt bestätigt (Az. IV R 19/08). Zudem erkennen die BFH-Richter auch die anteiligen Kontokorrentzinsen als Betriebsausgabe an.

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

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Samstag, 27. April 2024

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