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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (127 Worte)

Neuer und vereinfachter Antrag für Agrardieselerstattung

Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Hartmut Koschyk MdB, stellte gemeinsam mit dem Präsidenten des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Gerd Sonnleitner, den um einiges vereinfachten Antrag für die Agrardieselerstattung vor.

Betriebe der Land- und Forstwirtschaft können von 47 Cent Energiesteuer je Liter Diesel rd. 21,5 Cent pro Liter für Kraftstoff zurück erhalten, der in landwirtschaftlichen Fahrzeugen und Arbeitsmaschinen verwendet wird (sog. Agrardiesel).

Der Einsatz von reinem Biodiesel bzw. Pflanzenöl ist in der Landwirtschaft gänzlich von der Energiesteuer befreit. Diese Begünstigung ist europarechtlich zulässig und ist ein Baustein zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Land- und Forstwirtschaft zu den Nachbarstaaten. Die Steuererstattung wird bisher im Rahmen eines umfangreichen Antragsverfahrens gewährt.

Das neue Antragsformular wird nächstes Jahr erstmals für die Agrardieselerstattung 2012 eingesetzt.

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

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Sonntag, 28. April 2024

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