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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (125 Worte)

Nachlasspfleger nach gezahlter Vergütung umsatzsteuerpflichtig?

Eine nicht hauptberuflich tätige Nachlasspflegerin erhielt vom Nachlassgericht in einem Jahr im Hinblick auf den Umfang und die Schwierigkeit der Fälle insgesamt Vergütungen in Höhe von 23.626,00 € . Sie führte für ihre ehrenamtliche Tätigkeit keine Umsatzsteuer ab. Das Finanzamt forderte Umsatzsteuer nach, da es keine ehrenamtliche Tätigkeit vorliegen sah. Als die Frau gegen die Nachforderung klagte, kam jedoch auch das Finanzgericht zum Ergebnis, dass keine umsatzsteuerfreie ehrenamtliche Tätigkeit, sondern eine umsatzsteuerpflichtige Erwerbstätigkeit vorliege.


Die unterlegene Klägerin hat Revision eingelegt (Az. des BFH: V R 31/11). Die Frage, ob Vergütungen für ehrenamtliche Tätigkeit der Umsatzsteuer unterliegen oder nicht, beschäftigt in letzter Zeit verstärkt die Gerichte und auch die Finanzverwaltung.

(Niedersächsisches FG vom 25.8.2011, 5 K 138/10, EFG 2012 S. 663)

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

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Montag, 29. April 2024

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