Eingabehilfen öffnen

Skip to main content

CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (84 Worte)

Sonderregelungen für Kleinunternehmer (§19 Abs.1 UStG)

Auch für Kleinunternehmer gilt die Pflicht zur Ausstellung von Rechnungen. Es gelten gleiche Vorschriften zu den Pflichtangaben wie in Teil 1 (Welche Angaben muss eine Rechnung/Gutschrift enthalten?) und Teil 2 (Welche Angaben muss eine Kleinbetragsrechnung/-Gutschrift enthalten?) beschrieben.

ACHTUNG: Von Kleinunternehmern wird keine Umsatzsteuer erhoben und somit darf diese auch nicht gesondert in den Rechnungen ausgewiesen werden. Dies bedeutet gleichzeitig, dass der Vorsteuerabzug keine Anwendung findet.

Für Fragen zur Rechnungslegung und zum Rechnungslayout stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

Stay Informed

When you subscribe to the blog, we will send you an e-mail when there are new updates on the site so you wouldn't miss them.

Ähnliche Beiträge

 

Kommentare

Derzeit gibt es keine Kommentare. Schreibe den ersten Kommentar!
Bereits registriert? Hier einloggen
Mittwoch, 24. April 2024

Sicherheitscode (Captcha)