CPM Steuerberater News
Sonderregelungen für Kleinunternehmer (§19 Abs.1 UStG)
Auch für Kleinunternehmer gilt die Pflicht zur Ausstellung von Rechnungen. Es gelten gleiche Vorschriften zu den Pflichtangaben wie in Teil 1 (Welche Angaben muss eine Rechnung/Gutschrift enthalten?) und Teil 2 (Welche Angaben muss eine Kleinbetragsrechnung/-Gutschrift enthalten?) beschrieben.
ACHTUNG: Von Kleinunternehmern wird keine Umsatzsteuer erhoben und somit darf diese auch nicht gesondert in den Rechnungen ausgewiesen werden. Dies bedeutet gleichzeitig, dass der Vorsteuerabzug keine Anwendung findet.
Für Fragen zur Rechnungslegung und zum Rechnungslayout stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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