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Zahlung von Steuerzinsen auch bei Verschulden seitens des Finanzamtes?
Wenn man den Steuerbescheid später als 15 Monate nach dem Steuerjahr - also nach dem 1. April des übernächsten Jahres - erhält und Steuern nachgezahlt werden müssen, verlangt das Finanzamt auf die Steuernachzahlung Nachzahlungszinsen. Die gezahlten Zinsen sind steuerlich weder absetzbar noch verrechenbar mit Guthabenzinsen.
Darf das Finanzamt Nachforderungszinsen auch dann verlangen, wenn die Nachzahlung auf einem Verschulden des Finanzamts beruht? (Z.B. weil es sich mit der Bearbeitung der Steuererklärung so lange Zeit ließ, oder weil es wegen eines Fehlers zunächst Steuern erstattet hat und diese dann später zurückfordert.)
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Nachforderungszinsen auf eine Steuernachzahlung zu zahlen sind. Es spiele keine Rolle, ob der Fehler beim Steuerzahler oder beim Finanzamt liegt.
(BFH-Beschluss vom 13.12.2011, VIII B 136/11)
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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