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CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (167 Worte)

Achtung Grenzgänger Schweiz! Arbeitslohn ist in Euro umzurechnen

Arbeitnehmer, die ihren Arbeitslohn in fremder Währung erhalten, müssen ihn in der Steuererklärung in Euro umrechnen. Falls im Ausland Steuern einbehalten wurden, müssen auch diese zwecks Anrechnung auf die Steuerschuld in Euro umgerechnet werden.

Die Finanzverwaltung wendet das BFH-Urteil bei Grenzgängern, die in der Schweiz tätig sind, nicht an. Sie sollen in ihrer Steuererklärung in der "Anlage N" sowohl ihren Arbeitslohn als auch die schweizerische Abzugsteuer in Schweizer Franken eintragen. Die Finanzämter wandeln diese Beträge dann jahresbezogen - nicht monatsbezogen! - in Euro um. Für das Jahr 2011 wurde festgelegt: 100 CHF = 81,00 EUR (LfSt Bayern vom 1.2.2012).

Bei starken Wechselkursschwankungen könnte das für Arbeitnehmer eine ungünstigste Methode sein. Gerade im Jahre 2011 wurden die schweizer Franken erheblich gegenüber dem Euro aufgewertet. Aus diesem Grund sind monatliche Umrechnungskurse vorteilhafter, solange diese unter dem Jahres-Durchschnittskurs liegen. In den Monaten Januar-Mai gab es für 100 CHF weniger Euro als den Durchschnittskurs von 81 Euro - und somit ist auch der steuerpflichtige Arbeitslohn niedriger.

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

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Montag, 29. April 2024

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