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CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (132 Worte)

Elterngeld komplett steuerfrei?

Das Elterngeld ist grundsätzlich steuerfrei? Die Antwort lautet: Nein, nicht ganz! Denn das Elterngeld wird in den Progressionsvorbehalt einbezogen, erhöht dadurch den persönlichen Steuersatz und somit die Steuerlast für das übrige Einkommen.

Jetzt hat das Niedersächsische Finanzgericht gegen das Finanzamt und zugunsten der Steuerzahler eine gut fundierte Entscheidung gefällt: Wenn Arbeitnehmer im Zusammenhang mit ihrem Arbeitslohn nachgewiesene Werbungskosten von mehr als 1.000 Euro haben, so kann das Elterngeld dennoch um den vollen Arbeitnehmer-Pauschbetrag gekürzt werden, sodass nur der verminderte Betrag in den Progressionsvorbehalt einbezogen wird. Gleiches gilt bei Selbstständigen, die bei ihren Einkünften die tatsächlichen Betriebsausgaben abziehen. Nur wenn der Arbeitnehmer-Pauschbetrag bereits bei den Einkünften berücksichtigt wird, erfolgt die Einbeziehung des Elterngeldes in voller Höhe.

(FG Niedersachsen vom 14.2.2012, 12 K 6/11, Revision VI R 22/12)

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

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Samstag, 04. Mai 2024

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