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Neues zur Grundsteuer: Einzelner Bürger kann diese nicht verhindern
Ein einzelner Bürger kann nicht verhindern, dass die Grundsteuer B angehoben wird. Dies hat das Neustädter Verwaltungsgericht (VG) klargestellt.
Geklagt hatte ein Steuerpflichtiger aus der Südpfalz gegen die von der Ortsgemeinde beschlossene Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B. Er machte geltend, die Ortsgemeinde müsse zur Deckung ihres Finanzbedarfs vorrangig auf Entgelte für ihre Leistungen zurückgreifen, bevor sie die Steuern für ihre Bürger erhöhe. So müsse sie vorrangig zum Beispiel Sondernutzungsgebühren erheben.
Das VG wies die Klage ab. "Die Festsetzung des Hebesatzes für die Grundsteuer B stehe im weiten Ermessen der Gemeinde. Auf die haushaltsrechtlichen Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit und den Subsidiaritätsgrundsatz für die Steuererhebung könne sich der einzelne Bürger nicht berufen. Dies sei vielmehr Sache der Aufsichtsbehörden."
(Verwaltungsgericht Neustadt, 1 K 1101/11.NW)
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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