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CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (83 Worte)

Zuwendungen an unabhängige Wählervereinigungen

Steuerbegünstigt sind Spenden und Mitgliedsbeiträge an unabhängige Wählervereinigungen, die als Vereine ohne Parteicharakter vorwiegend auf kommunaler Ebene tätig sind (§ 34 g Nr. 2 EStG). Wichtig ist, dass die Vereinigung die Rechtsform eines Vereins hat; ein Vereinsregistereintrag ist nicht notwendig.

Spenden und/oder Mitgliedsbeiträge an unabhängige Wählervereinigungen können nur bis zu € 1.650,00 (bei Alleinstehenden) oder € 3.300,00 (bei Verheirateten) zur Hälfte direkt von der Steuerschuld abgezogen werden (§ 34 g Satz 2 EStG).

Dazu muss eine Zuwendungsbestätigung vorliegen.

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

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Montag, 29. April 2024

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