CPM Steuerberater News
Zuwendungen an unabhängige Wählervereinigungen
Steuerbegünstigt sind Spenden und Mitgliedsbeiträge an unabhängige Wählervereinigungen, die als Vereine ohne Parteicharakter vorwiegend auf kommunaler Ebene tätig sind (§ 34 g Nr. 2 EStG). Wichtig ist, dass die Vereinigung die Rechtsform eines Vereins hat; ein Vereinsregistereintrag ist nicht notwendig.
Spenden und/oder Mitgliedsbeiträge an unabhängige Wählervereinigungen können nur bis zu € 1.650,00 (bei Alleinstehenden) oder € 3.300,00 (bei Verheirateten) zur Hälfte direkt von der Steuerschuld abgezogen werden (§ 34 g Satz 2 EStG).
Dazu muss eine Zuwendungsbestätigung vorliegen.
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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