CPM Steuerberater News
Talentshows
Soll nun auch bei Talentshows wie "DSDS" & Co. der Steuerhebel angesetzt werden?
Derzeit entscheiden die Richter des Bundesfinanzhofes dieses Thema. Eine Entscheidung steht noch aus.
Sollten die Richter aber entscheiden, dass zwischen den Sendern der Talentshows und dem Kandidaten ein Arbeitsverhältnis vorliegt, werden eventuell neben den Steuern auch Sozialabgaben fällig.
Ähnliche Urteile gab es bereits in der Vergangenheit hinsichtlich der Quizshows. Dort war die Frage zu klären, ob das erhaltene Geld wirklich einen steuerfreier Gewinn darstellt, oder eine Gegenleistung für die "Unterhaltungsleistung".
cpm – Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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