CPM Steuerberater News
Elektrosmog - nein Danke!
Das Finanzgericht Köln hat einer Klägerin stattgegeben, dass diese ihre Aufwendungen für eine Abschirmung gegen Elektrosmog in ihrer Eigentumswohnung steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend machen kann.
Das Finanzamt sah in den Aufwendungen zu Anfang keine außergwöhnliche Belastung, da kein Gutachten eines Amtsarztes vorlag, der die Notwendigkeit attestiert hat.
Das FG Köln hingegen entschied, dass nicht nur medizinische Kosten im Sinne der Mindestversorgung geltend gemacht werden können, sondern auch gerechtfertigte Kosten für diagnostische und therapeutische Verfahren.
(Finanzgericht Köln, 10 K 290/11)
cpm – Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
Wie denkst du darüber?
When you subscribe to the blog, we will send you an e-mail when there are new updates on the site so you wouldn't miss them.
Kommentare