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CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (87 Worte)

Elektrosmog - nein Danke!

Das Finanzgericht Köln hat einer Klägerin stattgegeben, dass diese ihre Aufwendungen für eine Abschirmung gegen Elektrosmog in ihrer Eigentumswohnung steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend machen kann.

Das Finanzamt sah in den Aufwendungen zu Anfang keine außergwöhnliche Belastung, da kein Gutachten eines Amtsarztes vorlag, der die Notwendigkeit attestiert hat.

Das FG Köln hingegen entschied, dass nicht nur medizinische Kosten im Sinne der Mindestversorgung geltend gemacht werden können, sondern auch gerechtfertigte Kosten für diagnostische und therapeutische Verfahren.

(Finanzgericht Köln, 10 K 290/11)

cpm – Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

 

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Sonntag, 28. April 2024

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