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CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (119 Worte)

Betreuungsgeld

Im November 2011 wurde im Zuge des Koalitionsvertrages das Betreuungsgeld für zu Hause erziehende Eltern beschlossen. Dies geschah vor allem auf Grund der Bestebungen der CSU.

Das Betreuungsgeld sieht vor, dass ab 2013 erst einmal 100 € monatlich für Kinder im zweiten Lebensjahr und ab dem folgenden Jahr 150 Euro für Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr gezahlt werden, die nicht in einer staatlich geförderten Krippe betreut werden.

Dieses Vorhaben steht jedoch auf der Kippe, da von vielen Teilen der Politik diese Subvention als Herdprämie bezeichnet wird und vermieden werden soll, dass sozial schwache Familien dieses Geld nicht für Ihre Kinder verwenden.

Bundeskanzlerin Merkel steht wohl zum Betreuungsgeld.

Ich bleibe dran an dem Thema.

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

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Freitag, 26. April 2024

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