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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (96 Worte)

Achtung Studenten! - Fahrtkosten zur Uni voll absetzbar.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Frage der Pendlerpauschale für die Weiterbildung geklärt:

Die Fahrtkosten für Vollzeit-Studenten sind nicht wie bisher über die Pendlerpauschale absetzbar, sondern nun in voller Höhe. Der Gesetzgeber sagt, dass es sich um eine Bildungsmaßnahme innerhalb eines bestimmten Zeitraumes handelt und nicht auf Dauer. Gleiches gelte auch für Nicht-Studenten, die an einer Vollzeit (Weiterbildungs-)Maßnahme teilnehmen.

Jedoch betont der Bundesfinanzhof mit seiner Entscheidung, dass nur tatsächliche Kosten steuerlich geltend gemacht werden können, dies wiederum ist bei der Pendlerpauschale jedoch nicht der Fall.

(Bundesfinanzhof, VI R 42/11 und VI R 44/10)

http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/steuern/news/4128/Fahrtkosten+im+Rahmen+einer+vollzeitigen+Bildungsma%C3%9Fnahme+und+eines+Vollzeitstudiums cpm – Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

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Montag, 06. Mai 2024

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