CPM Steuerberater News
Transparenzhinweis gemäß Art. 50 EU AI Act:
Dieser Beitrag wurde ganz oder teilweise mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt und anschließend redaktionell geprüft. Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung.
Nachhaltigkeit und Wiederholungsabsicht
Der BFH hatte sich mit Beschluss vom 08. Oktober 2024 (VIII B 73/23) zur nachhaltige Erfindertätigkeit und zum Thema Wiederholungsabsicht geäußert.
In dem Beschluss stellte der Senat dar, dass eine nachhaltige und damit steuerbare Erfindertätigkeit vorliegen kann, wenn der Erfinder oder sein Patentanwalt im Verfahren auf Erteilung des Patents die technische Verwertungsreife der Erfindung fördern. Hiervon abzugrenzen ist die typische Tätigkeit des Patentanwalts im Verfahren auf Erteilung des Patents, die keine erfinderische Tätigkeit darstellt.
Eine zumindest vorübergehend (§ 18 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes) nachhaltige und deshalb steuerbare Erfindertätigkeit ist anzunehmen, wenn sie planmäßig ausgeübt wird.
Dabei muss sich die Nachhaltigkeit auf die Erfindertätigkeit selbst beziehen; auf die Verwertung der Erfindung hat die Rechtsprechung in diesem Zusammenhang nicht abgestellt. Eine nachhaltige Erfindertätigkeit ist danach etwa zu bejahen, wenn der Steuerpflichtige wiederholt erfinderisch tätig wird, um auf den erfinderischen Gedanken zu kommen, oder weil die Erfindung im Zeitpunkt ihrer Entstehung noch nicht verwertungsreif ist, so dass weitere Tätigkeiten des Erfinders erforderlich sind, um die technische Verwertungsreife der Erfindung zu fördern oder herzustellen. Die vorübergehende Tätigkeit ist auch dann nachhaltig, wenn der Steuerpflichtige letztlich nur eine Erfindung macht.
Davon abzugrenzen ist die typische Tätigkeit des Patentanwalts im Verfahren auf Erteilung des Patents. Sie stellt keine auf Wiederholung angelegte erfinderische Tätigkeit dar und dient nicht der Förderung der (technischen) Verwertungsreife der Erfindung. In diesem Sinne hat der BFH Patentanmeldungen allein nicht als Ausdruck nachhaltiger Tätigkeit beurteilt, sondern nur solche Tätigkeiten, die die technische Verwertungsreife fördern.
Da der Steuerpflichtige selbst das Merkmal der nachhaltigen Tätigkeit erfüllen muss, können nur solche Tätigkeiten berücksichtigt werden, die ihm persönlich zurechenbar sind, weil er sie entweder selbst ausführt oder diese von Dritten in seinem Auftrag ausgeführt werden. Fehlt es an einer nachhaltigen Tätigkeit, weil die Erfindung ein einmaliger Akt und von vornherein ohne weitere Tätigkeiten des Erfinders verwertungsreif war, handelt es sich (mangels Nachhaltigkeit der Betätigung) um eine nicht steuerbare sogenannte Zufallserfindung.
Grundsätzliches zur nachhaltigen Tätigkeit: Eine Tätigkeit ist nachhaltig, wenn sie von der Absicht getragen ist, sie zu wiederholen und daraus eine Einkunftsquelle zu machen.
Da die Wiederholungsabsicht eine innere Tatsache ist, kommt den tatsächlichen Umständen besondere Bedeutung zu. Das Merkmal der Nachhaltigkeit ist daher bei einer Mehrzahl von gleichartigen Handlungen in der Regel gegeben.
Bei erkennbarer Wiederholungsabsicht kann dann auch bereits eine einmalige Handlung den Beginn einer fortgesetzten Tätigkeit begründen.
Ausnahmsweise kann Nachhaltigkeit auch dann angenommen werden, wenn nur ein einziges Geschäft oder ein einziger Vertrag abgeschlossen wird. Und sich keine Wiederholungsabsicht feststellen lässt, z. B. wenn die Erfüllung dieses Geschäfts oder Vertrags eine Vielzahl von unterschiedlichen Einzeltätigkeiten erfordert, die in ihrer Gesamtheit die Würdigung rechtfertigen, der Steuerpflichtige sei nachhaltig tätig geworden.
Vorübergehende Nachhaltigkeit: Einkünfte können auch bei nur vorübergehender Tätigkeit einkommensteuerpflichtig. Vorübergehend in diesem Sinne ist eine Tätigkeit, wenn sie planmäßig nur einmalig oder wenige Male, jedoch mit der Absicht ausgeübt wird, sie bei sich bietender Gelegenheit zu wiederholen.
In Abgrenzung dazu führen nur gelegentliche Tätigkeiten mangels Nachhaltigkeit (da ohne Wiederholungsabsicht) nicht zu Einkünften aus selbständiger Tätigkeit.
Wie denkst du darüber?
When you subscribe to the blog, we will send you an e-mail when there are new updates on the site so you wouldn't miss them.
Kommentare