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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (48 Worte)

Säumniszuschläge nicht verfassungswidrig

Der BFH hatte sich mit Beschluss vom 13. September 2023 (X B 52/23 (AdV)) Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen geäußert.

In dem Beschluss stellte der Senat dar, dass gegen die Höhe des Säumniszuschlags nach § 240 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung auch für Zeiträume nach dem 31.12.2018 keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen.

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Montag, 29. April 2024

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