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CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (177 Worte)

Mustereinspruch Energiepreispauschale

An das

Finanzamt

...

 

Steuernummer:

Identifikationsnummer:

Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid 2022 vom ... 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich (legen wir) Einspruch ein gegen den o.g. Einkommensteuerbescheid.

Begründung:

Sie haben die Energiepreispauschale iHv. 300 € meinen Einkünften unterworfen und damit besteuert.

Die Besteuerung der Energiepreispauschale (EPP) ist aber zweifelhaft. Eine besonders gewichtige Kritik stammt von Herrn Prof. Hans-Joachim Kanzler, früherer Vorsitzender Richter am BFH. Er hält die Besteuerung der EPP für unzulässig. Er begründet dies zum einen damit, dass die EPP eine "Subvention" und keine "Einkunftsart im Sinne des Steuerrechts" ist. Zum anderen bezweifelt er die Gesetzgebungskompetenz des Bundes.

Ich beantrage (wir beantragen) ein Ruhen des Verfahrens bis zu einer Entscheidung des BFH. Derzeit sind zwar noch keine Klagen beim BVerfG oder einem obersten Bundesgericht anhängig, doch aller Voraussicht nach wird es solche bereits in Kürze geben.

Ich (Wir) würde(n) es als unbillig empfinden, wenn einem Ruhen des Verfahrens nicht entsprochen wird, zumal das erste Musterverfahren in der Sache beim Finanzgericht Münster unter 14 K 1425/23 E anhängig ist.

Mit freundlichen Grüßen

Herr Mustermann/Frau Musterfrau

 

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Freitag, 06. Dezember 2024

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