CPM Steuerberater News
Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (61 Worte)
Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte
Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften sind nach § 23 Abs. 3 Satz 5 EStG steuerfrei, wenn der im Kalenderjahr erzielte Gesamtgewinn weniger als 600 € beträgt (Freigrenze).
Bei Ehegatten, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, steht jedem Ehegatten die Freigrenze des § 23 Abs. 3 Satz 5 EStG einzeln zu.
Nunmehr soll die Freigrenze ab dem 01.01.2024 auf 1.000 € erhöht werden.
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