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CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (61 Worte)

Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte

Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften sind nach § 23 Abs. 3 Satz 5 EStG steuerfrei, wenn der im Kalenderjahr erzielte Gesamtgewinn weniger als 600 € beträgt (Freigrenze).

Bei Ehegatten, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, steht jedem Ehegatten die Freigrenze des § 23 Abs. 3 Satz 5 EStG einzeln zu.

Nunmehr soll die Freigrenze ab dem 01.01.2024 auf 1.000 € erhöht werden.

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Montag, 29. April 2024

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