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Privatinsolvenz - maximal 3 Jahre
Verkürzung der Dauer einer Privatinsolvenz auf maximal 3 Jahre
Der Deutsche Bundestag hatte in seiner Sitzung am 17. Dezember 2020 beschlossen, dass Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre zu verkürzen. Damit dauern Privatinsolvenzen und Regelinsolvenzen für alle nur noch maximal drei Jahre!
Diese Verkürzung des Insolvenzverfahrens gilt für alle ab dem 01.10.2020 beantragten Insolvenzverfahren gelten.
Eine Mindestquote ist nicht mehr erforderlich. Eine Rückzahlung der Schulden in Höhe von 35 % wie noch vor der Gesetzesänderung ist nicht mehr notwendig.
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