CPM Steuerberater News
Transparenzhinweis gemäß Art. 50 EU AI Act:
Dieser Beitrag wurde ganz oder teilweise mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt und anschließend redaktionell geprüft. Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung.
Sachbezüge - Gutscheine und Geldkarten
Die monatliche Freigrenze für Sachbezüge nach § 8 Abs. 2 S. 11 EStG erhöht sich ab 01.01.2022 von 44 Eur auf 50 Eur.
Gutscheine und Geldkarten müssen zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden, um zu den steuerlich begünstigten Leistungen zu zählen.
Um für die Arbeitnehmer steuerfreie Bezüge zu erreichen, müssen folgende Vorausetzungen erfüllt sein:
- Gewährung zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn
- keine Geldgewährung
- wiederaufladbare Geschenkkarten für den Einzelhandel
- Shop-in-Shop-Lösungen mit Hauskarten
- Tankkarten für Tankstellen mit einheitlichem Marktauftritt
- Karten von Online-Händler zum ausschließlichen Bezug von Waren und Dienstleistungen
- Stadtgutscheine - sog. City-Cards
- Zweckkarten für bestimmte Leistungen
Haben Sie weiterführende Fragen zu dieser Thematik oder benötigenm Sie Hilfe bei der steueroptimalen Umsetzung Ihrer Vorhaben, sprechen Sie mich gern an.
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