Eingabehilfen öffnen

Skip to main content

CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (163 Worte)

Bewirtungskosten

Bei Geschäftsessen mit Geschäftspartnern müssen wichtige Dinge eingehalten werden, damit die Kosten als Bewirtungskosten steuerlich geltend gemacht werden können.

Seit dem 1.07.2020 gilt für Verpflegungsdienstleistungen ein geminderter Umsatzsteuersatz.

Der betrieblich bedingte Anlass alleine reicht nicht aus um Bewirtungskosten steuerlich geltend zu machen. Auch die formellen Voraussetzungen müssen hierbei erfüllt sein.

Bei Bewirtungsaufwendungen sind nur 70% der Kosten als Betriebsausgabe absetzbar. Grundsätzlich gelten 30 % der Kosten als privat, da der Bewirtende mit verpflegt wird und dementsprechend private Kosten spart. Umsatzsteuerpflichtige können jedoch die gesamte Vorsteuer absetzen.

Was auf dem Bewirtungsbeleg stehen muss:

- Einzel- und Gesamtpreise von Speisen und Getränke

- Anlass der Bewirtung und die bewirteten Personen

- Datum mit Unterschrift

Sollte Ihnen keine gedruckte Rechnung in Papierform vorliegen, müssen Sie Ort, Tag, Teilnehmer und Anlass der Bewirtung sowie Höhe der Aufwendungen in Form eines Eigenbeleges schriftlich festhalten.

Bewirtungskosten bei Arbeitnehmern:

Bei Arbeitnehmern muss für einen Steuerabzug auch ein beruflicher Anlass für die Bewirtung ausschlaggebend sein beispielsweise ein Dienstjubiläum oder eine Abschiedsfeier.

Stay Informed

When you subscribe to the blog, we will send you an e-mail when there are new updates on the site so you wouldn't miss them.

 

Kommentare

Derzeit gibt es keine Kommentare. Schreibe den ersten Kommentar!
Bereits registriert? Hier einloggen
Dienstag, 30. April 2024

Sicherheitscode (Captcha)