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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
2 Minuten Lesezeit (434 Worte)

Firmenwagen Verkauf - Steueroptimierung

Wenn es möglich ist, Dritte in die Unternehmensstruktur einzubeziehen, ergeben sich Möglichkeiten, die Steuerlast zu senken.

Hierfür hilfreich ist ein junges Urteil des Finanzgerichts Münster vom 03.08.2020 (5 K 2493/18 E). In diesem Urteil wurde noch einmal klarstellend darauf eingegangen, welche Gegenstände unter den § 23 EStG zu subsummieren seien.

Ableitend hierzu kann das Konstrukt der Anmietung von Fahrzeugen aus einem Privatbereich für betriebliche Zwecke Anwendung finden.

Der hierbei ausnutzbare Vorteil des nicht im eigenen Betriebsvermögen-Haltens eines Pkw ist der mögliche steuerfreie Veräußerungsgewinn später auf privater Ebene.

Der Gestaltungsablauf ist folgender:

  • Außenstehender Dritter kauft neues Fahrzeug
  • Fahrzeug wird an Betriebsinhaber vermietet in Höhe der jährlichen Abschreibung zzgl. maximal jährlich 256€
  • Mietvertrag sollte auf eine kürzere Laufzeit z.B. 3 Jahre vereinbart werden; mit Optionsrecht auf Verlängerung für den Mieter
  • Betriebsinhaber/Mieter hat laufenden Aufwand iHv Miete, laufende Bewirtschaftung, Steuern, Versicherung usw. zu tragen
  • Vermieter hat Mieteinnahmen und Abschreibungen als Werbungskosten

Auswirkungen beim Vermieter

  • Mieteinkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG (R 15.7 Abr. 3 EStR; BFH vom 31.05.2007, IV R 17/05; BFH vom 08.06.2017, IV R 30/14)
  • kalkulatorisch müssen die Zahlungsflüsse der Vorsteuer und Umsatzsteuer beachtet werden, da diese erst entsprechend des Zahlungsflusses Einnahmen und Ausgaben darstellen
  • Der jährliche Überschuss sollte optimal immer unter maximal 256€ kalkuliert werden; ansonsten sollten individuelle Steuersätze beachtet werden
  • individuell muss die Option zur Umsatzsteuerpflicht geprüft werden, da wahrscheinlich die jährlichen Umsätze unter 22.000€ liegen werden. Das sorgt zwar für die Umsatzsteuerpflicht der Mieteinnahmen, ermöglicht aber hingegen den Vorsteuerabzug aus der Anschaffung. An diese Entscheidung ist der Vermieter 5 Jahre gebunden.
  • Nach 5 Jahren kann die Option zur Kleinunternehmerregelung vorgenommen werden. Das ermöglicht nach Ablauf der Abschreibungsdauer von 6 Jahren den umsatzsteuerfreien Verkauf.
  • auch ertragsteuerlich ist der Verkauf steuerfrei möglich, da ein Pkw als Gegenstand des täglichen Gebrauchs gilt (FG Münster, 03.08.2020, 5 K 2493/18 E)
  • letztendlich entsteht durch den Verkauf keine Umsatzsteuer (nach Ablauf der 5-Jahres-Korrekturfrist gem § 15a UStG) und keine Einkommensteuer gem. dem genannten Urteil vom FG Münster iVm BFH Urteil vom 22.04.2008 (IX R 29/06).

Auswirkungen Mieter

  • Mieter hat kein wirtschaftliches Eigentum, da feste Grundmietzeit mindestens 40% und höchstens 90% der gewöhnlichen Nutzungsdauer beträgt
  • Mieter hat laufenden Aufwand aus Mietzahlungen, Steuern, Versicherung, laufenden Unterhalt, Reparaturen usw.
  • Berechnung des Privatanteils erfolgt wie gewöhnlich über das ordnungsgemäße Fahrtenbuch oder die 1%-Regelung
  • Mieter hat bei umsatzsteuerpflichtiger Anmietung den Vorsteuerabzug nach § 15 UStG

Inwieweit diese Gestaltung praktisch umsetzbar ist, da ein Dritter einbezogen werden muss und die Anschaffung eines neuen Fahrzeugs vornehmen muss, muss im Einzelfall analysiert werden.

Haben Sie weiterführende Fragen zu dieser Thematik oder benötigen Sie Hilfe bei der steueroptimalen Umsetzung Ihrer Vorhaben, sprechen Sie mich gern an.

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Donnerstag, 25. April 2024

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