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CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (43 Worte)

Ermäßigter Steuersatz für Einfuhr von Sammlermünzen


Das BMF hat zum ermäßigten Umsatzsteuersatz für die steuerpflichtigen Einfuhren von Sammlermünzen Stellung genommen sowie den Gold- und Silberpreis für das Kalenderjahr 2019 bekannt gegeben (BMF, Schreiben v. 04.12.2018 - III C 2 - S 7246/14/10002).




cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

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