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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (166 Worte)

Definition Arbeitslohn

Oft gibt es Diskussionen darüber, welche Vorteile an Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber Lohnzahlungen an den Arbeitnehmer darstellen; also Arbeitslohn ist.

Arbeitslohn sind alle Einnahmen und Vorteile, die einem Arbeitnehmer aus dem Dienstverhältnis mit dem entsprechenden Arbeitgeber zufließen.

Dabei spielt es keine Rolle, unter welcher Überschrift oder in welcher Form die Leistungen bzw. Vorteile gewährt werden.

Dies schließt also alle Leistungen an den Arbeitnehmer ein, die für eine Beschäftigung gewährt werden, die durch das individuelle Dienstverhältnis mit dem Arbeitgeber veranlasst sind.

Die Leistungen und Vorteile stellen also eine Gegenleistung dar.

Kein Arbeitslohn hingegen liegt vor, wenn Zuwendungen und Vorteile wegen anderer, also parallel zum Dienstverhältnis bestehender Rechtsverpflichtungen geleistet werden und keine Gegenleistung zur Arbeitsleistung des Arbeitnehmers darstellen.

Diese beiden verschiedenen Leistungen sind demnach steuerlich unterschiedlich zu betrachten und gegebenenfalls unterschiedlich zu besteuern. Hierbei sind Zuordnungen zu den verschiedenen Einkunftsarten gemäß § 2 Abs. 1 EStG möglich.

Benötigen Sie Hilfe bei der Würdigung Ihrer Einnahmen und der optimalen Besteuerung, sprechen Sie mich gern an.

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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Kommentare

[…] gegenüber dem Arbeitnehmer beruht, führt beim Arbeitnehmer nicht zu einem Lohnzufluss, wenn dem Arbeitnehmer tatsächlich ein Schaden entstanden ist, die Einkommensteuer also ohne die […]

[…] gegenüber dem Arbeitnehmer beruht, führt beim Arbeitnehmer nicht zu einem Lohnzufluss, wenn dem Arbeitnehmer tatsächlich ein Schaden entstanden ist, die Einkommensteuer also ohne die […]