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CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (38 Worte)

Berufspokerspieler - Umsatzsteuer

Ein Berufspokerspieler unterliegt nach Ansicht des BFH (Urteil vom 30.08.2017; XI R 37/14) nicht der Umsatzsteuer, soweit er an Spielen fremder Veranstalter teilnimmt und dafür ausschließlich im Erfolgsfall Preisgelder oder Spielgewinne erhält.

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

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