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CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (230 Worte)

EuGH zu "steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung"

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 14.06.2017 (Rs. C-26/16) zu den Voraussetzungen für die Befreiung für einer innergemeinschaftliche Lieferung eines neuen Fahrzeugs, zum Wohnsitz des Käufers im Bestimmungsmitgliedstaat, zur vorübergehenden Zulassung im Bestimmungsmitgliedstaat, zur Gefahr der Steuerumgehung, zum guten Glauben des Verkäufers und zur Sorgfaltspflicht des Verkäufers geäußert.

Nach Ansicht des urteilenden Senats ist die Versagung der Steuerbefreiung für eine innergemeinschaftliche Lieferung möglich, wenn der Unternehmer die Steuerbefreiung missbräuchlich anwendet.

Dies ist nach Ansicht des EuGH nicht der Fall, wenn der betroffene Unternehmer weder wusste bzw. noch hätte wissen müssen, dass er sich mit seinem Umsatz an einer Steuerhinterziehung beteiligt.

Insbesondere scheide die Versagung der Steuerbefreiung dann aus, wenn die zuständige Finanzbehörde die in diesem Zusammenhang vorgelegten Unterlagen in der Vergangenheit durch Prüfer bereits geprüft und hierdurch die Anwendung der Steuerbefreiung bestätigt hat.

Dieses Urteil schafft Rechtssicherheit für alle Fälle, in denen das Finanzamt bereits einmal die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung geprüft hat. Das schafft Vertrauen zumindest in den Fällen, in denen dem Finanzamt ein Nachweis eines Rechtsmissbrauchs nicht eindeutig gelingt.

Um dem Vorwurf des "Sich an einer Steuerhinterziehung zu beteiligen" entgegen zu wirken, sollten z.B. folgende Kontrollmaßnahmen beim innergemeinschaftlichen Handeln beachtet werden:
  • Vorlage der Unternehmerbescheinigung des Leistungsempfängers,
  • Vorlage des Gewerbescheins oder des aktuellen Handelsregisterauszuges,
  • Durchführung einer qualifizierten Abfrage der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID-Nr).
Benötigen Sie Hilfe bei der Durchsetzung Ihrer steuerlichen Rechtsansprüche, sprechen Sie mich gern an.

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

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[…] Anzahlungen geleistet, bevor die Lieferung von Gegenständen bewirkt oder die Dienstleistung erbracht ist, entsteht der Steueranspruch zum […]

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[…] Betreiber eines elektronischen Markplatzes zu den auf seinem Marktplatz tätigen Unternehmern, die Lieferungen im Rahmen ihres Unternehmens ausführen, die auf dem von ihm bereitgestellten Marktplatz rechtlich […]

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[…] Personen einander in einer Kette (Karussell) Ware liefern, dabei auch die Steuerfreiheit für Lieferungen in andere EU-Staaten ausnutzen und einer von ihnen die Umsatzsteuer nicht abführt, während die […]

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Samstag, 20. April 2024

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