Eingabehilfen öffnen

Skip to main content

CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
2 Minuten Lesezeit (418 Worte)

Keine Steuerhinterziehung bei Kenntnis des Finanzamtes

Das OLG Köln hat sich mit Urteil vom 31.01.2017 (III-1 RVs 253/16) zur möglichen Steuerhinterziehung durch Unterlassen der Abgabe einer Steuererklärung geäußert.

Das Gericht hat dort entschieden, dass die Kenntnis einer Finanzbehörde von den steuerlich erheblichen Tatsachen den Tatbestand der Steuerhinterziehung durch Unterlassen gemäß § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO ausschließt.
Der Senat teilt in der vorliegend entscheidungserheblichen Frage die Auffassung des Landgerichts, dass bei Kenntnis der Finanzbehörden von den wesentlichen steuerlich relevanten Umständen bezogen auf den maßgeblichen Veranlagungszeitpunkt eine vollendete Steuerhinterziehung durch Unterlassen ausscheidet, das Merkmal der Unkenntnis demzufolge in den Tatbestand des § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO hineinzulesen ist.

Bekannt ist dabei, was sich aus den dort zum konkreten Steuerfall geführten Akten ergibt oder dem zuständigen Bearbeiter sonst bekannt ist. Dabei macht es keinen Unterschied, ob sich die Umstände aus den Akten selbst ergeben oder – wie hier - in dem elektronischen Register zur Verfügung stehen, auf welches der Sachbearbeiter im Rahmen seiner konkreten Zuständigkeit jederzeit Zugriff hat.

halleluja - mein Reden!

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
Stay Informed

When you subscribe to the blog, we will send you an e-mail when there are new updates on the site so you wouldn't miss them.

Ähnliche Beiträge

 

Kommentare

[…] die Finanzbehörden müssen die Steuerhinterziehung substantiiert darlegen und tragen hierfür die Beweislast. Dies gilt für den objektiven Tatbestand […]

[…] die Finanzbehörden müssen die Steuerhinterziehung substantiiert darlegen und tragen hierfür die Beweislast. Dies gilt für den objektiven Tatbestand […]
Bereits registriert? Hier einloggen
Montag, 29. April 2024

Sicherheitscode (Captcha)