CPM Steuerberater News
Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
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Verfahrensdokumentation
Im Rahmen der betrieblichen Scanverfahren müssen Unternehmer eine Reihe von Formalien erfüllen, um die Beweiskraft der Unterlagen weiterhin sicher zu stellen - Verfahrensdokumentation.
Der Scanvorgang muss angemessen dokumentiert werden (Verfahrensdokumentation). Die Steuerpflichtigen müssen eindeutige Organisationsanweisungen aufstellen, die strengstens eingehalten werden sollten und regelmäßig auf Einhaltung überprüft werden müssen.
Hier muss geregelt werden,- wer scannen darf
- zu welchem Zeitpunkt gescannt wird bzw. werden darf, z.B. direkt nach dem Posteingang, während des Bearbeitungsprozesses oder erst bei Abschluss
- welche Unterlagen gescannt werden, z.B. alle, nur Verträge, nur Eingangsrechnungen, nur Unterlagen abweichend von DIN A4...
- ob eine bildliche oder inhaltliche Übereinstimmung mit den Originalunterlagen vorgeschrieben sein soll, z.B. mit handschriftlichen Notizen erlaubt oder nicht
- wie erfolgt die Qualitätskontrolle des Scan auf Vollständigkeit und Lesbarkeit, wer ist dafür verantwortlich
- wie erfolgen Korrekturen von Fehlern, wie erfolgt dessen Protokollierung
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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