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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (88 Worte)

Vermietung - häusliches Arbeitszimmer

Arbeitszimmer - Der BFH hatte sich mit Urteil vom 13.12.2016 (X R 18/12) zur steuerlichen Berücksichtigung der Vermietung eines häuslichen Arbeitszimmers an den Auftraggeber eines Gewerbetreibenden zu äußern.

In den Leitsätzen wurde zur Problematik "Arbeitszimmer" festgehalten, dass Einkünfte aus der Vermietung eines häuslichen Arbeitszimmers an den Auftraggeber eines Gewerbetreibenden Einkünfte aus Gewerbebetrieb seien, wenn die Vermietung ohne den Gewerbebetrieb nicht denkbar wäre.



Ein steuerlich berücksichtigungsfähiges Arbeitszimmer unterscheidet sich von einer nicht berücksichtigungsfähigen Arbeitsecke durch eine feste bauliche Abgrenzung gegen die privat genutzten Teile der Wohnung.

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

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Donnerstag, 16. Mai 2024

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