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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (153 Worte)

Gewerblicher Grundstückshandel bei Einbringung von Grundstücken

Der BFH hatte sich in einem Urteil vom 28.10.2015 (X R 22/13) zum gewerblichen Grundstückshandel bei Einbringung von Grundstücken in eine Personengesellschaft, die ihrerseits als Grundstückshändlerin tätig ist, zu äußern.

In dem Verfahren kamen die Richter zu den Ansichten, dass bei der Beurteilung der Frage, ob ein Steuerpflichtiger als gewerblicher Grundstückshändler anzusehen ist, diesem ebenfalls die Grundstücksgeschäfte zuzurechnen sind, die von einer Personalgesellschaft getätigt wurden, an der er beteiligt ist (gewerblicher Grundstückshandel).

Auch die Einbringung von Grundstücken in diese Personengesellschaft ist als Veräußerung durch den Steuerpflichtigen anzusehen.

Bei der Prüfung des Umfangs des gewerblichen Grundstückshandels ist eine Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls vorzunehmen, die dem FG als Tatsachengericht obliegt.

Gewerbesteuerrechtlich führt die Veräußerung von Grundstücken eines gewerblichen Grundstückshändlers anlässlich der Betriebsaufgabe zu einem laufenden Gewinn und nicht zu einem Aufgabegewinn. Dies gilt auch bei einer Einbringung von Grundstücken zum Teilwert gegen Übernahme von Verbindlichkeiten und Einräumung einer Darlehensforderung.

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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Sonntag, 28. April 2024

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