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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
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Anrechnung der Einnahmen aus dem Betrieb einer Solaranlage
Das Sozialgericht Mainz hat sich in einem Urteil vom 27.11.2015 (S 15 R 389/13) zur Anrechnung der Einnahmen aus dem Betrieb einer Solaranlage zur Hinzuverdienstgrenze geäußert.
Die Richter haben entschieden, dass Einnahmen aus dem Betrieb einer Solaranlage auf eine Altersrente anzurechnen sind und bei Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze dazu führen können, dass bereits ausgezahlte Rentenleistungen zurückerstattet werden müssen.Das Sozialgericht vertrat in dem Urteil die Meinung, dass die Einnahmen aus dem Betrieb einer Solaranlage Arbeitseinkommen im Sinne des Rentenrechts darstellen. Ausreichend hierfür sei es, dass der Kläger eine unternehmerische Stellung innehat.
Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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