CPM Steuerberater News
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Zugehörigkeit eines Kindes zum Haushalt des Alleinstehenden
Der BFH hat mit Urteil vom 05.02.2015 (III R 9/13) entschieden, dass die Vermutung der Zugehörigkeit eines Kindes zum Haushalt des Alleinstehenden unwiderlegbar ist.
Die Richter fassten im Leitsatz zusammen, dass § 24b Abs. 1 Satz 2 EStG unwiderlegbar vermutet, dass ein Kind, das in der Wohnung des alleinstehenden Steuerpflichtigen gemeldet ist, zu dessen Haushalt gehört.
Das tatsächliche Bewohnen einer eigenen Wohnung durch das Kind, spielt somit keine Rolle für die Gewährung des Freibetrages für Alleinerziehende, auch wenn das Nicht-Melden der eigenen Wohnung des Kindes eine Ordnungswidrigkeit nach dem Meldegesetz darstellt.
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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