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Gewerbesteuerhebesätze
Entsprechend einer Umfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) liegt der bundesdeutsche Durchschnitt hinsichtsichtlich des Gewerbesteuerhebesatzes bei 430%.
An der Spitze liegen hierbei die Gemeinde Marl mit 530% und Elsdorf mit 520%. Die geringsten Hebesätze haben entsprechend der Umfrage die Gemeinden Monheim mit 285%, Eschborn und Bad Soden mit je 280%.
Eine Beobachtung der Gewerbesteuerhebesätze ist auch dahingehend interessant, da die Gewerbesteuer unter Umständen gegen die Einkommensteuer anrechenbar ist, jedoch nur bis zu dem 3,8-fachen des Gewerbesteuermessbetrages.
Das bedeutet, dass Gewerbesteuerbeträge über einem Hebesatz von 380% unberücksichtigt beleiben und direkte Steuerlast darstellen.
Haben Sie Fragen die dieser Thematik, sprechen Sie mich gern an.
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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Kommentare
Gäste - BFH, 16.05.2018, XI R 50/17 - Steuerberater Müller HamburgSteuerberater Müller Hamburg
(webseite) am Samstag, 02. Februar 2019 08:58
[…] der Körperschaftsteuerbescheid und der Gewerbesteuermessbescheid des Verlustentstehungsjahres bestandskräftig (geworden) und berücksichtigen diese einen […]