Eingabehilfen öffnen

Skip to main content

CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (220 Worte)

Erbengemeinschaft - Rechtsträger

Der BFH hatte sich in einem Urteil vom 12.02.2014 (II R 46/12) dahin gehend geäußert, dass eine Erbengemeinschaft grundsätzlich Eigentümerin eines Grundstücks sein kann.

Eine Erbengemeinschaft kann somit in ihrer gesamthänderischen Verbundenheit Erwerberin im Sinne des § 1 Abs. 3 Nr. 1 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) sein; nicht hingegen die einzelnen Miterben.

Auch in früheren Urteilen vertrat der BFH bereits die Meinung, dass Personengesellschaften Erwerberinnen sein können im Sinne des § 1 Abs. 2a GrEStG.

In den Leitsätzen wurde das Urteil vom 12.02.2014 wie folgt zusammengefasst:

  1. Vereinigen sich mindestens 95 % der Anteile an einer grundbesitzenden Gesellschaft in der Hand einer Erbengemeinschaft, wird diese nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG grunderwerbsteuerrechtlich so behandelt, als habe sie das Grundstück von der Gesellschaft erworben.
  2. Reicht der vom Grunderwerbsteuerbescheid erfasste Lebenssachverhalt nicht aus, um den Tatbestand, an den das GrEStG die Steuerpflicht knüpft, zu erfüllen, ist der Bescheid rechtswidrig. Der im Bescheid bezeichnete - nicht steuerbare - Lebenssachverhalt kann nicht durch einen anderen - steuerbaren - ersetzt werden.
  3. Sind die Anteile an einer Gesellschaft bereits aufgrund eines vorausgegangenen Rechtsgeschäfts in einer Hand vereinigt, weil das nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG erforderliche Quantum von 95 % der Anteile erfüllt ist, unterliegt der Erwerb der restlichen Anteile nicht zusätzlich der Besteuerung.
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

Stay Informed

When you subscribe to the blog, we will send you an e-mail when there are new updates on the site so you wouldn't miss them.

 

Kommentare

Derzeit gibt es keine Kommentare. Schreibe den ersten Kommentar!
Bereits registriert? Hier einloggen
Montag, 29. April 2024

Sicherheitscode (Captcha)