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Online-Banking: Original-Kontoauszüge trotzdem von Bank anfordern und aufbewahren
Viele Unternehmen nutzen seit geraumer Zeit die Vorteile des Online-Bankings. Man muss nicht mehr zur Bank, um Überweisungen zu tätigen und obendrein sendet einem die Hausbank freundlicherweise auch noch die Kontoauszüge per pdf-Datei als Email-Anhang zu.
Doch vorsicht: Im Falle einer Betriebsprüfung muss das Finanzamt die gespeicherten Dateien nicht anerkennen und darf eine Schätzung vornehmen. Warum? Die abgespeicherten Dateien sind, im Gegensatz zum Originalkontoauszug, mit Hilfe von Tools veränderbar.
Daher empfehle ich, die ordnungsgemäßen Aufbewahrungspflichten einzuhalten und weiterhin die Originale abzuheften.
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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