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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (169 Worte)

Unterhaltsverpflichtung gegenüber erwachsenen Kindern

Verliert ein Kind im Erwachsenenalter seine bereits erlangte wirtschaftliche Selbständigkeit (durch welche Gründe auch immer) , so kann es seine Eltern auf Zahlung von Unterhaltsleistungen in Anspruch nehmen.

Der BGH sprach in einem aktuellen Fall derart Recht, dass dem Unterhaltspflichtigen (Vater) und seiner Ehefrau jedoch ein erhöhter Selbstbehalt zusteht. Damit trug er auch der Tatsache Rechnung, dass die eventuellen Unterhaltsforderungen des Kindes in einem höheren Alter nicht unbedingt zu erwarten sind.

Der BGH ist der Meinung, dass die Eltern grundsätzlich damit rechnen müssten, den Kindern auch bis ins höhere Erwachsenenalter zu Unterhaltsleistungen verpflichtet zu sein. Haben die Kinder jedoch einmal eine wirtschaftliche Selbständigkeit erreicht, so dürfen sich die Eltern generell darauf einstellen, dass diese Elternunabhängigkeit auch behalten bleibt (BGH, Urt. v. 18.07.2012 - XII ZR 91/10).

Im geurteilten Fall, zahlte das Sozialamt für den 1969 geborenen Sohn, der wegen Depressionen und Alkoholabhängigkeit arbeitsunfähig war, Sozialhilfe. Das Sozialamt forderte von dem unterhaltspflichtigen Vater (Rentner) rückständigen Unterhalt aus übergegangenem Recht.

Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen können in unterschiedlicher Weise steuerlich in der Einommensteuererklärung geltend gemacht werden.

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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Kommentare

Gäste - Rosy

(webseite) am Freitag, 16. November 2012 19:13

Es wäre amüsant, wenn man über die Unterhaltsverpflichtung das Alter der Kinder auch fürs Filesharing sehr hoch ansetzen könnte.

Es wäre amüsant, wenn man über die Unterhaltsverpflichtung das Alter der Kinder auch fürs Filesharing sehr hoch ansetzen könnte.

Gäste - cpm

am Samstag, 17. November 2012 10:36

... dann aber in Koppelung mit der Nachweispflicht über die Belehrung über das Verbot des Filesharings - "Protokoll über die Belehrung meines 56-järigen Sohnes"...

... dann aber in Koppelung mit der Nachweispflicht über die Belehrung über das Verbot des Filesharings - "Protokoll über die Belehrung meines 56-järigen Sohnes"...
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