CPM Steuerberater News
Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
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Ermäßigte Umsatzsteuer gilt nur für Hotels - nicht für Bordelle
Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Bordellbetreiber nicht zum gleichen ermäßigten Umsatzsteuersatz abrechnen könne, da ein Bordell "keine einem Hotel ähnliche Einrichtung" sei. Die an die Prostituierten überlassenen Räume würden nicht für Wohn- und Schlafzwecke, sondern für gewerbliche Zwecke genutzt.
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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