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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (182 Worte)

Ferienjob: Was muss man bei Schüleraushilfen beachten?

Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat die wichtigsten Vorgaben des Jugendschutzgesetzes zusammengefasst:

Altersgrenzen müssen beachtet werden. Grundsätzlich verbietet das Jugendarbeitsschutzgesetz Kindern bis zum einschließlich 14. Lebensjahr zu arbeiten. Mit Zustimmung der Eltern aber dürfen Kinder über 13 Jahren bis zu zwei Stunden täglich zwischen 8 und 18 Uhr arbeiten.

Festes Arbeitspensum und Zeiten für Schüler-Aushilfen müssen seitens des Betriebes eingehalten werden. Schulpflichtige Jugendliche im Alter von 15 bis 17 Jahren dürfen nicht länger als vier Wochen pro Jahr in den Ferien jobben. „ Schulferien dienen in erster Linie der Erholung“, erklärt DGB-Bundesjugendsekretär René Rudolf.

Auch dürfen Jugendliche nicht länger als acht Stunden am Tag arbeiten und nicht mehr als 40 Stunden pro Woche. Ist der Schüler bereits 16 Jahre alt, gibt es aber Ausnahmen: Ab 16 Jahren dürfen Schüler im Gaststättengewerbe bis 22 Uhr und in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr arbeiten.

Ruhepausen müssen einhalten werden. Bei einer Arbeitszeit zwischen viereinhalb und sechs Stunden am Tag müssen Schüler mindestens 30 Minuten Pause machen dürfen. Bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden sind es mindestens 60 Minuten.

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

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Montag, 06. Mai 2024

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