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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (153 Worte)

Sprachkurs + Urlaub = steuerlich absetzbar

Kosten für Sprachkurse sowie gegebenenfalls auch die Kosten der Anreise und Unterkunft können unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten (zur beruflichen Fortbildung) oder als Ausbildungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Kursgebühren lassen sich als Werbungskosten in unbegrenzter Höhe absetzen, wenn die Teilnehmer nachweisen, dass sie die Kenntnisse zur Fortbildung im ausgeübten Beruf brauchen. Nach einem aktuellen Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichtes sind Sprachkurse auch dann steuerlich absetzbar, wenn sie mit einem Privaturlaub gekoppelt werden. Um Schwierigkeiten mit dem Finanzamt zu vermeiden, sollten die Zeiten der Kurse möglichst genau festgehalten werden.

Die zusätzlichen Kosten für Anfahrt, Unterbringung und Verpflegung lassen sich wohl nur absetzen, wenn nachgewiesen werden kann, dass bei der Reise die Verfolgung privater Interessen nahezu ausgeschlossen ist. Die Rechtsprechung ist hier nicht eindeutig. Im Zweifel am besten mit einem Steuerberater Rücksprache halten, welche Nachweise erforderlich sind, damit die "Verfolgung privater Interessen als nahezu ausgeschlossen" anerkannt werden kann.

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

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Freitag, 03. Mai 2024

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